Die Corona-Krise darf nicht zu einer Schwächung der Berufsbildung führen. Alle Betriebe werden weiterhin auf Fachkräfte angewiesen sein. Das heisst, es ist im eigenen Interesse der Lehrbetriebe, den beruflichen Nachwuchs zu rekrutieren und auszubilden.
Der Bundesrat hat deshalb am 20. März 2020 in Zusammenhang mit den Auswirkungen des Corona-Virus entschieden, dass die Kurzarbeitszeitentschädigung sich auch auf Lernende erstreckt.
Zudem appellierte der Bundesrat an der Medienkonferenz, auf Lehrvertragsauflösungen möglichst zu verzichten.
Die Informationen findet man unter diesem Link: https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-78515.html