Infos Betriebe
Es gilt, Lernende – im Bereich der beruflichen Grundbildung in der Regel jüngere Leute – zu rekrutieren; das heisst Schülerinnen und Schüler für unseren grossartigen Beruf zu begeistern. Und es sind einige rechtliche Rahmenbedingungen zu beachten.
Wir haben in einem Dokument «Frequently Asked Questions FAQ» den Weg zu Lernenden Schritt für Schritt nachgezeichnet. In den FAQs sind auch sämtliche Links zu den kantonalen Bildungsdirektionen gelistet.
Am Berufsbildungszentrum Olten wird in der Fachschaft Hörsystemakustik seit dem Ausbildungsjahr 2022 der Digitalisierungsauftrag des Kanton Solothurn umgesetzt. Das bedeutet, dass das Bring Your Own Device (BYOD) – Konzept angewandt wird. Lernende arbeiten an einem Laptop inkl. Stifteingabe, die meisten Unterlagen (abgesehen von den Lehrbüchern) liegen digital vor und auch die Notizen sollten digital erstellt werden. Ein zentrales Werkzeug ist das Programm oneNote. Weitere Informationen erhalten Sie dazu im Unterricht.
Für eine optimale Nutzung der digitalen Werkzeuge und einer flüssigen Dokumentationsfähigkeit sowohl in Schule und Unternehmen ist ein fehlerfreies Schreiben auf der Tastatur von grossem Vorteil. Die Fachschaft Hörsystemakustik des Berufsbildungszentrum Olten empfiehlt mit der kostenfreien Lernsoftware TIPP 10 (https://www.tipp10.com/de/) diese Fähigkeiten vorgängig zu trainieren und zu festigen.
Die Rahmenbedingungen für die Ausbildung von Lernenden Hörsystemakustiker/innen EFZ sind in der Bildungsverordnung (BiVo) (insbesondere in den Art. 10 und 11) umschrieben. Die technischen Voraussetzungen im Hörsystemakustik-Fachgeschäft sind in den Mindesteinrichtungen Ausbildungsbetriebe festgehalten.
Der VBHA hat eine Empfehlung bezüglich Berufsmaturität erarbeitet und gibt zum Thema Nachholbildung ebenfalls eine Empfehlung ab.
Der VBHA empfiehlt allen potenziellen Ausbildungsbetrieben die Anwendung des Kompetenzrasters des Kanton Bern für Deutsch und Mathematik.